FRUNIX Bonbons – mit natürlichen Zutaten

Natürliche Öle, Kräuter und Essenzen

Kräuter in Gläsern vor weißem Hintergrund

Bei der Zubereitung unseren Kräuterbonbons haben wir darauf geachtet, ausschließlich bekömmliche Kräuter und Öle in die Rezeptur zu nehmen.

Häufige Symptome bei Fructoseintoleranz und/oder Sorbitintoleranz:

  • Blähungen
  • Durchfall / Verstopfung
  • Übelkeit
  • Bauchschmerzen
  • Blähbauch

Die Verwendung von Kräutern, Ölen und Essenzen wird seit Jahrhunderten wirkungsvoll in der Alternativ-Medizin eingesetzt und auch in der heutigen Hausapotheke sollten Kräuter wie Thymian, Kamille und Kümmel nicht fehlen.

Schwarzkümmel:

Schon Hildegard von Bingen (* 1098) empfahl den Kümmel gegen Blähungen.
Die Forschung hat inzwischen bestätigt, dass der hohe Anteil von enthaltenem Carvon die Verdauung anregt. So ist das Kümmelöl hervorragend geeignet gegen viele Verdauungsprobleme wie  Blähungen, Verdauungsstörungen, Koliken. Kümmelöl wirkt aber nicht nur lindernd, wenn bereits Blähungen da sind, sondern auch vorbeugend.
Kümmel regt die Bildung von Magensäften an, wirkt stimulierend auf die Verdauungsdrüsen und entspannt die Muskulatur im Verdauungstrakt. Auf diese Weise hilft das Kümmelöl ganz natürlich gegen Blähungen. Zudem wirkt es antibakteriell und entzündungshemmend.

 

Fenchel:

Man verwendete den Fenchel im Mittelalter zum Schutz vor Hexen und bösen Geistern, aber auch wegen seiner günstigen Wirkung auf die Verdauung.
Die heilenden Kräfte verdanken die Früchte ihrem ätherischen Öl. Es wirkt schleimlösend und antibakteriell. An den Verdauungsorganen werden dem Fenchel krampflösende und entblähende Eigenschaften zugesagt. Fencheltee wird gerne in der Kinderheilkunde zur Behandlung von Verdauungsbeschwerden, Blähungen und Atemwegserkrankungen eingesetzt.
Fenchelöl wird durch Wasserdampfdestillation gewonnen. Für ein Gramm dieses ätherischen Fenchelöls benötigt man ungefähr 50 Gramm der zerstoßenen Pflanzensamen.

Kamillenextrakt:

Das Kraut der Heilpflanze Kamille hilft bei Grippe, Harnwegsinfekten, beruhigt bei Durchfall und wirkt krampflösend bei Magen-Darmbeschwerden. 

Anis:

Das ätherische Öl der Anisfrüchte wirkt krampflösend – als Tee zubereitet wird Anis daher gegen Verdauungsbeschwerden wie Blähungen und Völlegefühl eingesetzt. Darüber hinaus hilft er gegen Krämpfe und Blähungen und wirkt antibakteriell.
Das ätherische Öl in den Früchten wirkt schleimlösend und hilft daher bei Husten und Schnupfen. Bei Blähungen und Völlegefühl wirkt es krampflösend.

Eukalyptus:

Das ätherische Öl wird durch Wasserdampfdestillation der Blätter gewonnen – 50kg der jungen Blätter werden für die Gewinnung von 1 Liter Öl benötigt.
Das Eukalyptusöl hat, besonders auf die Harnwege und die Atemwege, eine antiseptische Wirkung. Es löst Krämpfe und Verschleimungen, hilft bei Heiserkeit und Husten und unterstützt die Atmung.

Thymian:

Thymian wirkt desinfizierend, reinigend und antiviral. Thymianöl wird durch Destillation des frischen Thymian-Krautes gewonnen. Über 100kg des frischen Thymians werden für die Gewinnung von nur 1 Liter Thymianöl benötigt.
Sehr gerne wird Thymian in der Hausapotheke bei Husten und Reizhusten, Bronchitis und Infektionskrankheiten eingesetzt.
Schon Hildegard von Bingen, verstand die heilende Wirkung dieses Krautes.

Die Kennzeichnung – “Health Claims”

Aufgrund rechtlicher und kennzeichnungstechnischer Einschränkungen dürfen wir keine Versprechungen anführen, dass unsere FRUNIX Bonbons in irgendeiner Art und Weise Linderung versprechen.
In den Healt-Claims ist die Bezeichnung sogenannter nährwertbezogener Lebensmittel und gesundheitsbezogener Lebensmittel geregelt. Diese Angaben zu Lebensmitteln dürfen in der EU nur unter bestimmten Bedingungen bzw. nur nach der Genehmigung im Rahmen eines Zulassungsverfahrens verwendet werden.

Dabei gilt ein Verbotsprinzip: “Was nicht erlaubt ist, ist verboten.”

Bonbons sind keine medizinischen Produkte, werden aber nach EU-Regelung in der Health-Claim-Verordnung geregelt. Daher dürfen nur Angaben gemacht werden, die laut „Health-Claims-Verordnung“ ausdrücklich zugelassen und erwiesen/belegbar sind. Die Nährwertangaben müssen ebenfalls ganz genauen Anforderungen entsprechen.
Zulässige Angaben sind nur jene, die durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen sind. Nicht erlaubt sind Ankündigungen wie „angenehm bei Bauchweh“, „hilft bei Heiserkeit und Husten“, oder „lindert Blähungen“.
Die Verwendung von Kräutern, Ölen und Essenzen wird seit Jahrhunderten wirkungsvoll in der Alternativ-Medizin eingesetzt und auch in der heutigen Hausapotheke sollten Kräuter wie Thymian, Kamille und Kümmel nicht fehlen.

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